Italiäner.

[203] Italiäner betriegen 1) Wenn sie die Waaren unverantwortlicher Weise übersetzen. 2) Wenn sie mit Fleiß die liederlichste und verlegene Waaren einhandlen, und solche dennoch wiederum theuer verkauffen. 3) Wenn sie mit vielen Schwüren betheuren, sie könnten dieses und jenes nicht um den darauf gesetzten Preiß hingeben / dennoch aber es hernach noch wohlfeiler, als sie geschworen haben / den Käuffern zukommen lassen. 4) Wenn sie die Schuh-Schnallen /Knöpffe und dergleichen mit Gold-Farbe überstreichen lassen, und es vor gut vergüldet ausgeben. 5) Wenn sie die in Teutschland gemachte Handschuhe vor parfumirte Spanische und Romanische, welche den Geruch behalten / und / damit ihnen der Kalch und die darinn hafftende Schärffe benommen werde, wohl zubereitet werden müssen / verkauffen / zu dem Ende solche mit etwas parfumirten Wesen anstreichen, über ein Sieb, darunter eine Glüt-Pfanne mit wohlriechenden Sachen stehet / halten / und den Rauch durch das Sieb in die Hand-Schuh gehen lassen, auch diese in parfumirtes Papier einpacken und also vor veritable parfumirte Handschuhe verkauffen, welche aber, gleich andern beräucherten Waaren / sobald man sie nur eine Zeitlang getragen / den Geruch wiederum verliehren. 6) Wenn sie die Citronen / so in den Lust-Gärten Teutschlandes wachsen / zusammen kauffen, und vor Italiänische Früchte ausgeben /[203] da doch theils jene diesen weder am Gebrauch noch Geschmack bekommen. 7) Wenn sie aus den Citronen /Pomerantzen und Limonien, welche sie mit einer subtilen Nadel durchstechen, den Safft heraus nehmen, und solche hernach in einen laulichten mit Wasser vermischten Eßig legen, damit sich wiederum einiger Safft darein ziehe. 8) Wenn sie in Teutschland die Fincken / Meisen / Schwalben / Lerchen und andere Vögel für Ortolanen einmachen, und davor sich theurer bezahlen lassen. 9) Wenn sie abgestandene todte Fische mariniren oder einmachen, und denen Teutschen, welche ihnen solche als Delicatesses theuer bezahlen, zuschicken / ob sie schon nichts weiter nutz sind / daß man sie denen Schweinen vorwerffe. 10) Wenn sie die so genannte Cervelat-Würste, so sie in Teutschland schicken, aus verreckten Maulthier- und gemeinen Esels-Roß- oder anderer verreckter Thiere Fleisch præpariren / und wol noch dazu ironice das: E assai buona robba per li Tedeschi, i.e., diese Waare ist gut genug vor die Teutschen / zu sagen pflegen / wie davon in Stanislai Reinhardt Axtelmeieri Hokus-Pokeria p. 116. zu lesen. 11) Wenn sie dasjenige Baumöl / darinnen sich andere, so den venerischen gifftigen Ausschlag haben, gebadet / wieder an die Sonne setzen, auf ein neues verjehren lassen und so dann wieder zum Verkauff in Teutschland bringen. 12) Wenn sie die Zölle und Accis-Oerter umgehen und vorbeyfahren, oder wenigstens nicht so viel als sie haben / ansagen / und also die Landes-Herrschafft hintergehen. 13) Wenn sie an theils Orten /wider den Landes-Obrigkeitlichen[204] Befehl / ihre Waaren heimlich in die Häuser tragen / und solcher gestalt die Leute ums Geld / die ordentliche Kauffleute und Crämer aber im Lande um ihre Nahrung bringen. 14) Wenn sie seidene Strümpff und Schnupfftücher vor Holländischer und Schweitzerischer Manufactur von Mayländische Waaren / so insgemein die beste seyn verkauffen / oder auch 15) gewirckte seidene oder wüllene Strümpfe denen Unverständigen vor gestrickte anhängen. 16) Wenn sie die in Teutschland verfertigte Seife / vor Venetianische / oder Bologneser Seifen-Kugeln verkauffen.


Mittel: Daß man keinen / dann etwan im Lande angesessenen Welschen / Handel und Wandel im Lande zu treiben / verstatte / und wann diese so dann die Leute auf vorbeschriebene oder andere Weise hinter das Licht führen / sie darum nachdrücklich bestraffe / auch die untüchtig befundene Waare confiscire.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 203-205.
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