[247] Mahler betriegen 1) Wenn sie in Andingung eines Wercks / z.E. einer Stuben / oder andere Dinge zu mahlen / welche man nicht wohl schätzen kan / wie viel Tage Arbeit / oder wie viel Farben und Oehl solche erfordern / die Leute mit dem Lohn übersetzen /und / daß kostbare Farben darzu müsten gebraucht werden / vorgeben / da sie doch hernach nur gemeine /auch wohl abschiessende Farben darzu nehmen. 2) Wenn sie sich von Leuten / denen sie etwas mahlen sollen / die Farben darzu geben lassen /[247] aber mit den Leuten so zu theilen wissen / daß sie einen guten Theil vor sich zurück behalten. 3) Wenn sie im Anstreichen der Tische / Betten / Schräncken / u.s.w. keinen rechten Grund legen / sondern oben hin machen / und daher die Farben nicht klein genug reiben /damit sie bald abspringen / oder sonst leicht abgewischt werden können. 4) Wenn sie das gute und feine Gold / so sie zum vergülden bekommen / behalten / und davor Zwisch-Gold nehmen / oder da sie zu der angedungenen Arbeit gutes Gold zu geben versprochen / hernach falsches nehmen / und vor gutes ausgeben. 5) Wenn sie die Originalia, so von berühmten Mahlern gemacht worden / copiren / und auf diese Copeyen das Zeichen oder Nahmen des berühmten Meisters, wie in dem Original, bezeichnen / auch solche auf eine gewisse Art anstreichen / als wären sie bereits älter / hernach für die Originalien selbst ausgeben / und theuer verkauffen. 6) Wenn sie auf ihre Gemählde fremder und anderer renommirten Mahler Nahmen setzen / und vor deren Arbeit fälschlich ausgeben. 7) Wenn sie in Vorstellung der Biblischen Historien wissentliche Errores begehen / und zum Exempel Mosen mit Hörnern / Christum mit seinen Jüngern zu Tische sitzend / welches doch wider die Gewohnheit der Orientalischen Völcker ist / den seinen Sohn schlachten-wollenden Abraham mit einem grossen Schlacht-Schwerd u.s.f. abmahlen / wie ehemahls in Antonii Coburgers / des ersten Nürnbergischen Buchdruckers Bibel-Werck geschehen / und wovon Hilschers und Rohrs / Pictor errans mit mehrern nachzulesen sind.
[248] Mittel: Daß man eine besondere Mahler-Innung aufrichte / und darinn obigen Betriegereyen mit vorbeuge.