[275] Oeconomi oder Speiser.

Oeconomi oder Speiser betriegen 1) Wenn sie von den Metzgern oder von andern elendes untüchtiges Fleisch / um der Wohlfeile willen / einkauffen / oder selbst ins Hauß schlachten / und hernach diejenigen /welche sie verpflegen / damit speisen. 2) Wenn sie denen Kostgängern / welche man auf hohen und niedern Schulen Convictoristen oder Communitäter nennet / von dem ihnen behörigen Fleisch-Quanto[275] hier und dar ein gantzes oder halbes Pfund abzwacken /oder mehr Beine / unter dem Vorwand / sie müsten solche sich auch zuwägen lassen / als Fleisch in die Schüssel legen. 3) Wenn sie das von dem Fleisch ausgesottene und oben schwimmende Fett abschöpfen /und denen Convictoristen die Suppen und das Zugemüse nur halb- oder wol gar ungeschmeltzt vorsetzen / oder aber mit Unschlitt und anderm unreinen Fett schmeltzen. 4) Wenn sie beym Kochen das Holtz spahren / und weder Fleisch noch Zugemüse / sonderlich den Kohl / nicht gahr genug kochen / mithin verursachen / daß mancher sich ungesund daran essen muß. 5) Wenn sie das Geträncke verfälschen, und an statt des behörigen guten Biers / Wasser oder Covent darunter mischen. 6) Wenn sie an dem Tag / da sie wissen / daß die Inspectores Alumnorum visitiren werden / etwas bessere Speisen geben / als sonsten a l'ordinaire nicht geschiehet / nur damit es das Ansehen habe / als pflegten sie immer so zu tractiren. 7) Wenn sie die Inspectores bestechen / und ihnen jezuweilen eine Speck-Seite in die Küche spendiren / daß sie bey etwa einlauffenden Klagen wider ihre Speisung stille schweigen sollen. 8) Wenn sie das Essen nicht reinlich zurichten / sonderlich bey den Kaldaunen / welche offt so sauber aussehen / daß man auch nur über dem Anblick derselben aus Eckel das kalte Fieber kriegen möchte.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 275-276.
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