Stein-Metzen.

[399] Stein-Metzen betriegen 1) Wenn sie, da sie die Steine brechen / solche nicht vorher probiren,[399] ob sie das Feuer, Wasser, Lufft und Kälte erleiden / und also eine Mauer dauerhafft werden könne. 2) Wenn sie die nicht allzudienlich im Winter gebrochene Steine also in einen Hauffen zusammen setzen / daß man aussen herum nichts als die besten Steine siehet, da hingegen inwendig lauter nichts taugiges zusammen geworffen ist. 3) Wenn sie unter dem Kalck zu viel oder zu wenig Sand nehmen / auch solchen Sand ohne ihn zuvor zu probiren / wie er ihnen nur vor Handen kommt / darzu nehmen / da sie sich doch am besten darauf verstehen solten, welcher Sand den Kalch am dauerhafftesten machte. 4) Wenn sie die Steine in der Mauer nicht wohl übereinander verbinden / daß die Mauer bald einen Riß bekommt. 5) Wenn sie bey Aufmauerung einer Brand- und Feuer-Mauer Balcken mit einmauren, welche bey vielen nöthigen Feuer halten durch die erhitzten Steine glüend werden, und nicht nur ein Hauß / sondern eine gantze Stadt oder Dorff in die gröste Gefahr gesetzet werden kan. Bes. ein mehrers unter den Titul Maurer.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 399-400.
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