Zigeuner.

[452] Zigeuner betriegen 1) Wenn sie bey ihrem vermeinten Wahrsagen vergangene und zukünfftige Dinge vom Glück und Unglück desjenigen, der sich ihrer Kunst bedienet, angeben, und dazu die Chiromantie oder das Hände-Gucken / nach welchen sie aus den Lineamenten der Hände verborgene Dinge wissen und schliessen wollen, mißbrauchen. 2) Wenn sie ihre Wahrsagerey in solchen generalen Terminis vorbringen, und einem z.E., daß er reich werde, eine glückliche Heyrath treffen, oder zu grossen Ehren gelangen werde, und was dergleichen Lappereyen mehr sind /prophezeyen, es mag hernach, wenn sie das Geld haben und fort seyn, eintreffen, oder nicht. 3) Wenn sie sich der Crystallen-Guckerey[452] oder schwartzen Kunst befleißigen, und denen Leuten / so sie um Rath fragen, daraus gutes und böses prophezeyen wollen, darwieder aber der Herr Gerber im dritten Theil seiner unerkannten Sünden der Welt gar billig eifert: Entweder, sagende / weiß der Zigeuner etwas, oder nichts: weiß er nichts, so ists ja eine Thorheit, daß man ihn fraget; weiß er aber etwas / so weiß ers nicht anders / als durchs Teuffels Hülffe, welches ohne dem auf lauter Betrügereyen hinaus lauffet. 4) Wenn sie die Leute beschwatzen, das Feuer dämpffen zu können, oder zu machen, daß ein Hauß vor Hexen und Dieben verwahret seyn, noch sonst der Donner in selbiges einschlagen soll. 5) Wenn sie sich vor Egyptier ausgeben, und darbey melden, daß alle 7. Jahr eine Rotte von ihnen ausziehen müste, weil ihre Vorfahren die Jungfrau Mariam mit dem Christ-Kindlein bey ihrer Flucht in Egypten nicht aufnehmen wollen, wie Aventinus Lib. 8. Chron. ad A. 1417. von ihnen referiret, aber auch von dem sel. Herrn Wagenseil in der Vorrede des Tractats von Meister-Sängern p. 436. wiederleget wird. 6) Wenn sie ihre Kinder mehr als einmahl tauffen lassen, viele Gevattern zusammen bitten, und etliche Wochen nach der erstmahligen Tauffe noch Gevatter-Brieffe mehr schicken / damit sie nur desto mehr Pathen-Geld überkommen mögen / wovon abermahls M. Gerber l.c. mit mehrern kan nachgelesen werden.


Mittel: Ist das hinlänglichste / wann jede Obrigkeit auf einen einbringenden Zigeuner ein nahmhafftes[453] Kopff-Geld setzet / und hernach / wann ein Creiß eine Parthey beysammen hat / solche man entweder in wohlverwahrte Vestungen zum schantzen / oder über Meer in Plantagen und Colonien bringen lasse.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 452-454.
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