Klingelmeister.

[48] Klingelmeister 1) wenn sie, da sie die engen Stiegen auf- oder absteigen, und wo selten jemand anzutreffen, in die Klingelbeutel greiffen und Geld heraus nehmen. 2) Wenn sie bey Ausleerung des Klingel-Beutels denselben so anfassen, daß etwas von dem Gelde in Beutel zuruck bleiben muß, welches sie hernach bey Gelegenheit raus nehmen. 3) Wenn sie mit dem Klingelbeutel denen Leuten ins Gesichte oder unter die Nase fahren und dadurch solche in der Andacht stöhren, oder sonsten eine heimliche Marque geben. 4) Wenn sie denen Leuten so etwa kein Geld bey sich haben, den Klingelbeutel, um sie zu prostituiren, lange vorhalten.


Mittel: Daß man die Klingelbeutel / nachdem sie augeleeret / bißweilen visitire. Ein mehrers siehe im Haupt-Theil / unter dem Titul: Klingel Herren.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 48-49.
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