Oehl-Müller.

[72] Oehl-Müller betriegen 1) wenn sie unter das Lein-Oehl, Rüb- oder Hanff-Oehl mengen,[72] und vor pures Lein-Oehl verkauffen. 2) Wenn sie unter das Oehl Wasser mengen und es doch vor pur ausgeben. 3) Wenn sie das aus Döbern geschlagene Oehl vor gut Lein-Oehl verkauffen. 4) Wenn sie Lein- vor Brenn-Oehl verkauffen. 5) Wenn sie jung Oehl vor altes geben.


Mittel: Wegnehmung des verfälschten und Bestraffung des Verfälschers nach denen hierüber ertheilen Innungs-Punckten.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 72-73.
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