Das XXVI. Capitel.

Von Wolfeiligkeit.

[323] Gott beschehrt mehr in einem Tag /

Als ein gantz Königreich vermag /

Je mehr er gibt ie mehr er hat /

Vnd bleibt dennoch ein reicher Gott.


Anno Christi 1482. war grosse Theurung in Teutschland / es erfolgete aber balden solche Wolfeiligkeit darauff / daß ein lediges Vaß wurd vor ein gefültes mit Wein gegeben / ein Ey umb einen Eymer Wein /ja man netzete den Kalch mit den überfluß deß Weins an. Sturmius.

Anno Christi 1626. ward im Allgey / Rieß und Nordgau / solcher Obstwachs daß sich die Bäume darvon bogen. Mella fluant illi, ferat & rubus asper amomum.

Anno Christi 1453. zur Zeit Königes Ladißlai in Böhmen war es so wolfeil / daß ein Strich Korn[323] galt drithalben groschen / eine Butten voll Pfersing zwey Pfenning / ein Pfund Lachs 3. Pfenning / 20. Hering 7. Pfenning / ein Seidel deß besten Weins 1. Pfenning eine Bind Bier 1. Pfenning. Effundit fructum mater gratissima tellus. Hagecius. pag. 345.

Als die Brücken zu Dreßden Anno Christi 1074. ist auffgebauet worden / daran man gantzer 10. Jahr gearbeitet hat / ist solche Wolfeiligkeit darbey eingefallen / daß man einem Arbeiter zum Taglohn nicht mehr geben hat als 1. Pfenning. Ut vivas comedas non vivas propter edendum. M. Thobias Simon in orat. de urbe Dr.

Anno Christi 1276. war es so wolfeil ümb Straßburg daß ein Virtel Weitz 28. Pfenning / Korn 16. Pfenning / virtel Gerst 10. Pfenning 14. Eyer umb einem Pfenning / 8. Hering umm einem Pfenning /eine Henn ümb 2. Pfennig ist bezahlet worden. Fæcundé calices rarò faciunt sapientes. Butschkius.

Anno Christi 1454. kam der Weitz ümb 10. groschen / das Korn 7. groschen / Gersten 7. groschen /Hafern 3. groschen.

Anno Christi 1568. kam der Weitz umb 16. groschen das Korn ümb 12. groschen / Gersten 7. groschen / Hafern 4. groschen / da hat ein Heller Brot gewogen 14. Loth / und das wolte man vor Theurung halten. Nulla salus nobis te nisi dante venit. Butschkius.

In dem Jahr da Herr Lutherus gebohren worden /hat zu Hall ein Scheffel Weitz 14. silberne[324] Groschen /das Korn einen halben Gülden / Hafern 6. groschen /Gersten 9. groschen gegolten.

Anno Christi 1484. galt der scheffel Weitz 4. groschen / Korn 3. groschen / Hafern 1. groschen / Gersten 2. groschen.

Anno mundi 3844. war solcher guter Weinwachs in Italia / welchen man auff 200. Jahr tüchtig und gut verbleibend hat können erhalten. Sebastian Brand. Plinius.

Sleidanus gedenckt lib. 7. daß es im Ländlein ob der Ens eine gantze stund Korn geregnet hab / wie auch 4. Meilen von Augspurg zu Ried / ist gut geschmack süß und lieblich Brot daraus worden. Sandelius.

Dergleichen hat es auch Anno Christi 1571. in der Schlesien Korn Erbes und Weitz geregnet / daraus die Leute gar schön Brot gebacken haben. In silentio & spe erit fortitudo vestra. Fincelius. lib. 2. & 3.

Anno Christi 1319. war es in Böhmen so wolfeil daß ein strich Korn 1. groschen / ein scheffel Hafer 4. Pfenning gegolten / ja umb einen Pfenning Brot so viel gekaufft worden / als vorigen Jahres ümb einen halben thaler / und dieses geschach auch Anno Christi 1362. Hagecius.

Anno Christi 1328. war ein sehr warmer Winter blüeten die Bäum im Januario / die Weinbeer im April / und die Apffel ümb Liechtmeß gewachsen / im[325] Majo wurden alle Früchte von Korn Gersten und Hafern zeitig und eingeerndtet und folgete ein groß Sterben darauff. Zeitb. im 21. pag. 647.


Indulgere gulæ noli.

Anno Christi 1329. gab man in Böhmen 25. Eyer pro 1. Pfenning / strich Hafern ümb 10. Pfenning.

Anno Christi 1333. ists so wolfeil gewesen / daß ein strich Korn ümb 4. groschen strich Gersten 2. groschen und ein Scheffel Hafern 9. Pfenning verkauffet worden / am Rheinstrom hat man gern ein leeres Vaß vor ein geffültes geben / aber es ist groß sterben darauff erfolget. Stumpfius.

Anno Christi 987. hat es Korn und Weitz von Himmel geregnet / und wolfeil worden. Sigonius.

Anno Christi 1395. hat ein strich Korn in Böhmen 3. groschen / Gersten 2. groschen / Hafern 1. groschen auch wol 4. Pfenning gegolten. Zeitb. pag. 701.

Anno Christi 1398. haben zu Straßburg 30. Kannen Wein 1. Pfenning gegolten / aber ein groß Sterben darauff erfolgt. Aventinus.

Anno Christi hat in Sachsen im April der Wein geblüet / im Martio die Bäum / mitten im April Erdbeer und Kirschen / ümb Mariæ Magdalenæ Tag / hat man zeitige Weinbeer und Kirschen gessen / und ist der Scheffel Korn ümb. 4. groschen bezahlet worden. Guicciardinus.

[326] Anno Christi 1442. galt in Böhmen 1. strich Korn 2. groschen / Weitz drittehalben groschen. Crantzius.

Anno Christi 1453. galt das Korn drittehalben groschen / der Weitz 3. groschen / eine Kanne Wein 1. Pfennig / drey Karpffen 4. Pfenning / 15. Eyer 1. Pfennig / Butten voller Pfirschen 2. Pfenning / vier Kannen Bier 1. Pfenning / Kann Malvasir 6. Pfenning / pfund Lachs 3. Pfenning / zwantzig Hering 2. Pfenning. Hagecius. Mechovius.

Anno Christi 1499. war es in Thüringen so wolfeil / daß eine Kanne Wein 3. Pfenning / ein Scheffel Korn 4. groschen / Gersten drittehalben groschen /Hafern 18. Pfenning verkaufft worden. Æmilius.

Anno Christi 1571. hat es in Schlesien Korn /Erbes und Ruben geregnet / mehr hat es in Pohlen /Parchet und ümb Weisenfels / dünnen Zeug / Weiber-Schleyrn gleich geregnet / da ein Stück zu 3. 4. und 5. Elen gewesen. Ghonneyer.

Anno Christi 1166. ward so reicher überfluß am Wein / daß man den Kalch damit einmachen müssen. Crantzius.

Anno Christi 1172. galt in Böhmen ein strich Korn drittehalben groschen / Gersten 1. groschen /eine Henne 2. Pfenning / Hafern 5. Pfenning. Hagecius.

Anno Christi 1528. als der Spanische Obriste Alvaretz in America die grosse Stadt Mechiocan eroberte / hat er von 4. Scheffel aus gesäeten Saamen in die 600. Scheffel einernden lassen. Boterus.

[327] Anno Christi 1507. hat in Meissen ein Scheffel Korn 3. groschen / eine Kanne Wein 1. Pfenning gegolten. Zeitb. im 24. pag. 814.


Sobrietas virtutis humanæ penus.


Anno Christi 807. ists in Böhmen so wolfeil gewesen / daß ein starcker Man kaum ümb 2. Pfenning tragen mögen. Eginardus.

Vnd solche Wolfeiligkeit war auch Anno Christi 839. dargegen war Anno Christi 883. solche Theurung in Teutschen Landen / daß an etlichen Orten der Scheffel Korn zehen Goldgülden gegolten. Onuphrius.

Anno Christi 1029. war das Obst so wolfeil in Böhmen / daß drey grosse Körb voll Oepffel ümb einen Pfennig / drey Körb Pirn ümb 2. Pfennig / ein strich Korn 2. groschen / Weitz 5. groschen / Hafern 5. Pfenning gegolten / sechs Männer kunten ümb einen Pfenning Brot satt haben. Hagecius.[328]

Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 323-329.
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