524.

[187] In der Gegend von Unna, z.B. zu Dahlhausen an der Ruhr, ist es Sitte, daß die Mädchen dem, welcher beim Rapsschnitt vorübergeht, die Stiefel abwischen und dafür ein Trinkgeld bekommen.


Vgl. oben Nr. 388.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 187.
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