XLII.

8DJe Kinder der Gottlosen / vnd die sich zu den Gottlosen gesellen / werden eitel Grewel.

9DEr Gottlosen Kinder erbgut / kompt vmb / Vnd jre Nachkomen müssen veracht sein.

10DJe Kinder müssen klagen vber den gottlosen Vater / Denn vmb seinen willen sind sie veracht.

11WEh euch Gottlosen / die jr des Höhesten gesetz verlasst / 12Jr lebt oder sterbt / so seid jr verflucht.

13GLeich wie alles / so aus der Erden kompt / widerumb zu erden wird / Also komen die Gottlosen aus dem Fluch zum verdamnis.

14EJns Menschen leiden mag hie wehren / so lange er lebet / Aber der Gottlosen namen mus vertilget werden / Denn er taug nicht.

15SJhe zu / das du einen guten Namen behaltest /Der bleibet gewisser / denn tausent grosse schetze Goldes.

16EJn leben / es sey wie gut es wölle / so wehret er ein kleine zeit / Aber ein guter Name bleibt ewiglich.


17MEine Kinder / Wens euch wolgehet / so sehet zu vnd bleibet in Gottes furcht. 18Warumb schemet jr euch meiner wort? 19Man schemet sich offt / da man sich nicht schemen solt / vnd billicht offt / das man nicht billichen solt.

20ES scheme sich Vater vnd Mutter der Hurerey. Ein Fürst vnd Herr / der lügen. 21Ein Richter vnd Rat des vnrechten. Die Gemein vnd Volck des vngehorsams. 22Ein Nehester vnd Freund leid zu thun. Ein Nachbar des stelens. 23Scheme dich / das du mit deim arm auff dem Brot vber tisch ligest. 24Scheme dich / das du vbel bestehest in der Rechnung / vnd nicht danckest / wenn man dich grüsset. 25Scheme dich / nach den Huren zusehen / vnd dein angesicht von deinen Blutfreunden zu wenden. 26Scheme dich /das Erbteil vnd Morgengab zu entwenden / vnd eines andern Weib zubegeren. 27Scheme dich / eines andern Magd zubegeren / vnd vmb jr bette zustehen. 28Scheme dich / deinem Freunde auffzurücken / Vnd wenn du jm etwas gibst / so verweise es jm nicht. 29Scheme dich nachzusagen / alles was du gehöret hast / vnd zu offenbaren heimliche vertrawete rede. Also schemestu dich recht / vnd wirst allen leuten lieb vnd werd sein.

1ABer dieser stücke scheme dich keines / vnd vmb niemands willen thu vnrecht / nemlich / Des gesetzes vnd bundes des Höhesten. 2Den Gottfürchtigen bey Recht zu erhalten. 3Trewlich handeln gegen dem Nehesten vnd Gesellen. Den Freunden das Erbteil zu zuwenden. 4Vleissig sein / rechte Mas vnd Gewichte zu halten. Zu frieden sein / du gewinnest viel oder wenig. 5Rechthandeln mit zeitlichem Gut / in keuffen vnd verkeuffen. Die Kinder mit vleis ziehen. Den bösen Knecht wol steupen. 6Fur einem bösen Weib das deine wol bewaren. Wo viel zugreiffens ist / alles wol verschliessen. 7Was man jnen mus vnter die hende geben / alles zelen vnd abwegen. Alle ausgabe vnd einname anschreiben. 8Die Vnuerstendigen vnd Thoren vnterweisen. Auch die gar alten Leute / das sie sich nicht mit den Jungen haddern. Also wirstu ein recht wolgeschickter Mensch / vnd bey allen Leuten gelobt.


9EJn Tochter die noch vnberaten ist / macht dem Vater viel wachens / Vnd das sorgen fur sie / nimpt jm viel schlaffs. Weil sie jung ist / Das sie möcht veralten. Oder wenn sie einen Man krieget / Das er jr möcht gram werden. 10Oder weil sie noch Jungfraw ist / Das sie möcht geschendet / vnd ins Vaters hause schwanger werden. Oder wenn sie bey dem Man ist /Das sie sich nicht recht halten / oder er kein Kind mit jr haben möcht.

11WEnn deine Tochter nicht schamhafftig ist / so halt sie hart / das sie dich nicht deinen Feinden zum spot mache / vnd die gantze Stad von dir sage / Vnd du von einem jeden schande hören / vnd dich fur allen Leuten schemen müssest. [198b]

12SJhe dich nicht vmb nach schönen Menschen /vnd sey nicht so gern vmb die Weiber. 13Denn gleich wie aus den Kleidern Motten komen / Also kompt von Weibern viel böses. 14Es ist sicherer bey einem bösen Man zu sein / denn bey eim freundlichen Weibe / die jn zu hohn vnd spot macht.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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