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ALlen vnd jglichen vnsern Prelaten / Grauen /Herrn / denen von der Ritterschafft vnd Adel /Landuögten / Heubtleuten / Amptleuten / Amptsuerwesern / Schössern / Gleitsleuten / Reten der Stedte /vnd sonst allen andern / vnsern Vnterthanen vnd Verwandten / Entbieten wir vnsern grus / gnad / vnd alles guts / zuuor.
Ehrwirdige / wolgeborne vnd Edle / lieben Getrewen / Wir geben euch zu erkennen / Das wir auff beschehens ansuchen / auch anzeigung bewegender Vrsachen / bewilliget / vnd den dreien Buchhendelern zu Wittemberg / Moritzen Goltz / Barteln Vogel / vnd Christoffeln Schrammen / solche Befreihung / gegeben / Das sie / vnd niemands mehr / die nachbenante Bücher / nemlich die gantze Biblia Deudsch / den Psalter mit den Summarien / New Testament klein /Jesus Syrach / Auch D. Martini Luthers Postillen / in vnsern Fürstenthumen vnd Landen / mügen drücken /feilhaben / vnd verkeuffen lassen.
Vnd ob die selben Bücher / an andern Orten nachgedrückt würden / So sollen sie doch in vnsern Fürstenthumen vnd Landen / weder heimlich noch öffentlich verkaufft / oder feil gehabt werden / Bey Peen hundert gülden / Halb den Gerichtsheldern jedes Orts / da die Vbertretter befunden / Vnd die andere helffte jnen den bemelten dreien Buchhendlern / verfallen zu sein.
Begern demnach an euch alle / vnd einen jeden in sonderheit darob zu sein / Damit in ewer jedes zustendigen auch vnsern Ampts vnd Stadgerichten / obbemelte Bücher / zu drücken / noch andern feil zu haben / oder zuverkeuffen / Der oder die selben theten es denn / mit benanter Dreier wissen / willen vnd scheinliche zulassung / nicht verstattet. Sonderlich so jemands dawider gethan hette / oder thete / gegen dem oder den selbigen / wollet euch auff benanter dreier Buchverkeuffer / oder jrer Befelhaber ansuchen / mit einbringung vorberürter straffe ernstlich vnd vnnachleslich erzeigen / Wolten wir euch nicht vnuermeldet lassen / Vnd geschicht daran / bey vermeidung vnser selbs ernsten straffe / vnsere gentzliche meinung. Zu Vrkund mit vnserm zu rugk auffgedrucktem Secret besiegelt / Vnd gegeben zu Torgaw / Donnerstags nach Petri Kettenfeier / Anno. M. D. XXXiiij.