Scena I.

[124] ADMONITOR. Ehe die repraesentation des Paduanischen Gerichts vorgenommen wird / achtet man nöhtig /[124] dieser hochansehnlichen Versamlung unterthänig / unter- und dienstlich zu vernehmen zu geben / wie solch Gerichte nicht nach Art und Weise derer heutiges Tages üblichen gerichtlichen Processen in causis capitalibus, sondern einig und allein nach denen praeceptis Rhetoricis, die Aristoteles, Cicero und andere Rhetores de statibus generis Juredicialis hinterlassen, werde eingerichtet u gehalten werden. Massen die gelehrten statum conjecturalem, statum finitivum, & statum qvalitatis bald merken werden. Was auch sonst vor praecepta Rhetorica hin und wieder practiciret / und ad usum transferiret worden / hat ein gelehrter leichtlich spüren können. Vnd dies hat erinnert werden müssen / weil Nachricht eingeloffen / wie etliche wenige unverständige Leute / die sich bey neulichstem Versuch mit Gewalt herein gedrungen / nicht alleine das Hauptwerk / sondern auch unterschiedliche Stükke desselben / und unter andere auch die repraesentation des Gerichts durch die Hechel gezogen / und nicht erwäget / daß ihnen gar nicht zukomme / von denen Sachen / die sie nicht verstehen / zu urtheilen. Vns begnüget inzwischen / daß etliche hochgelahrte Männer / und andere bescheidene Personen / so ihrer großgünstigen Gegenwart den Versuch solches exercitii gewürdiget / viel anders damals geurtheilet haben. Ich schliesse mit dem weisen Hauslehrer / Sirach / am fünfften Capitel und sage: Verstehest du die Sache / so unterrichte deinen Nechsten /[125] wo er gefehlet hat: Wo nicht / so halt dein Maul zu.


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Johann Sebastian Mitternacht: Dramen. Tübingen 1972, S. 124-126.
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