1.

[173] Wenn sie Schaden anrichten, geschieht es zu eigenem Vortheile oder aber aus Rache: ungestraft wird sie nicht leicht beleidiget, d.h. eine solche, welche mehr kann, als bloß den Nutzen vom Vieh nehmen: sie schützen sich und ihr Eigentum durch Bannworte, selbst gegen den Teufel, der sie holen will, dadurch, daß sie ihren Besen verkehrt im Kehrichtwinkel aufstellen und ihn so abhalten, sich ihnen zu nähern. Waldkirch.

Ja sie würden dem Scheiterhaufen, auf dem sie verbrannt werden, unverletzt entgehen, wenn dieser nicht die Weihe erhielte. Neuenhammer.

Den Menschen sind sie gewöhnlich unsichtbar, so lange sie in Ausübung ihrer Zauberkunst begriffen sind. Doch gibt es mannigfache Mittel, sie zu erkennen oder zu bannen.

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Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 3, Augsburg 1857/58/59, S. 173.
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