2.

[172] Zweymal aber ist es Pflicht der Gevatterleute, dem kleinen Dodn die benöthigte Kleidung zu schaffen, zur Zeit nämlich, wo das Kind zu reden beginnt, und wieder, wo es zu den Begriffen von Gut und Böse gelangt; es ist das kleine und große Dodngewand, das Duadnzeug und Duadndingad.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 172.
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