5.

[76] Um die Braut vor bösen Leuten zu schützen, thut man ihr Salz in das Täschchen und dazu ein Stückchen Brod, daß sie nicht verarme.

Sowie sie beym Bräutigam eintritt, reicht man ihr[76] einen Trunk Wassers, damit sie nicht übermüthig werde. Ebendaselbst.

Beym Ankleiden muß sie auch den Schuh mit dem rechten Fuß rückwärts anziehen, damit die Ferse zur Thüre hinaus sieht, wenn sie den Zug antritt, zum Zeichen, daß sie nie in böslicher Weise aus dem Hause gehen werde. Fronau.

Ferner, ehe sie zur Kirche geht, muß ihr die Mutter, oder Taufdod, oder sonst eine Freundin die Nägel an Händen und Füßen abschneiden und gleich verbrennen, damit sie als Weib keine schwere Krankheit mache; auch werden ihr einige Haare vom Kopfe weggeschnitten und um die Nägel gewickelt, damit Kopfweh und Rothlauf damit verbrenne. Ebend.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 76-77.
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