5.

[90] Kann die Braut bey der Einsegnung die Hand nach oben bringen, über die ihres Bräutigams, so bleibt ihr die Herrschaft in der Ehe.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 90-91.
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