4.

[96] Das Getränke liefert der Bräutigam bis zu einer gewissen Menge: ist diese erschöpft, trinkt der Gast, so er noch Durst hat, auf eigene Rechnung. Velburg. Roding.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 96.
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