3.

[56] Ist so Alles in's Reine gebracht, was gegeben und wie es gehalten werden soll, so wird Mutter und Tochter hereingerufen und letztere um ihre Einwilligung befragt, welche nicht verweigert wird, – eine bloße Förmlichkeit, weil man es sonst zum Heiratstage gar nicht hätte kommen lassen sollen. Zur Bestätigung des Uebereinkommens gibt nun der Bräutigam der Braut die Hand und zugleich die Brautgeschenke und das Drangeld.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 56.
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