[56] Das Drangeld besteht in den sogenannten Ehethalern, meistentheils Frauenbild-Thalern, in ungerader Zahl, wenigstens zu drey Stücken, die schon oft zu diesen Zwecken gedient haben.
Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg
1857/58/59, S. 56.