Das 71. Capitel.
Es soll einer seine Gevatterin nicht ehelichen / denn so offt sie sich ehelich vermischen / so donnerts / oder entstehet ein Gewitter.

[304] Dieses ist ebenfalls, wie voriges, eine papistische Erfindung, dahero es kaum die Mühe verlohnet, solchem viel zu widersprechen, weil doch ein ieder vernünfftiger Mensch die albere Thorheit selbst begreiffen kan. Denn wenn es wahr wäre, so würden solche Ehe-Leute rechte Wetter-Macher seyn, die Donner und Gewitter erregen könten, wenn sie nur wolten, auch würden die Gewitter um Weyhnachten so gemeine seyn, als um den Johannis-Tag. Oder es müsten[304] sich solche Ehe-Leute den gantzen Winter hindurch der ehelichen Beywohnung enthalten. Dahero stehe ich in den Gedancken, es werde gar kein gewöhnliches Donnern und in der Lufft entstehendes Gewitter allhier verstanden, sondern nur ein solches, welches in einem Bette sich kan erregen / wenn nehmlich der Mann donnert, und die Frau blitzt, die Winde lassen sich hören / und endlich schlägts auch wohl ein; und mag sich ein ieder selbst die Auslegung machen, so gut er am besten dencket, denn ich menge mich nicht gerne mit unter.


Zwey Nebel kommen offt an einem Ort zusammen,

Und das kan sich hier auch gar wohl zutragen.

Wo aber Donnr und Blitz und Wetter soll herstammen,

Das kan ich warlich keinem Menschen sagen.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 304-305.
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