Das 67. Capitel.
Am Freytage die Nägel von Händen und Füssen abgeschnitten / hilfft wieder das Zahnweh.

[394] Es mag den Geyer helffen? hülffe dieses vor die Zahn-Schmertzen, so würden die Zahn-Aertzte wenig mehr zu thun finden. Weil es aber noch überall Leute mit verbundenen Backen giebt, so ist zu vermuthen, daß diese Kunst nicht probat seyn muß. Auch kan es natürlicher weise um des Freytags willen nicht helffen /weil dieser Tag keinen andern effect bey dem Nägel abschneiden haben kan, als die andern Tage in der Wochen. Ich glaube aber, daß der eigentliche Verstand dieses Puncts folgender seyn mag: Wenn man die Nägel von Händen und Füssen am Freytage abschneidet, so thun einem hiervon die Zehne, (nicht Zähne) nicht weh, nehmlich die zehen[394] Finger, oder Fuß-Zehen, denn wenn man nur in die Nägel und nicht zugleich mit in die Finger schneidet, so thun die Finger oder Zehen nicht weh / auch thun von solchem Nägel-abschneiden keinem die Zähne im Maule weh. Es sey nun aber mit dieser Meynung bewannt, wie es wolle, so ist gewiß, daß dieser Punct nichts, als eine offenbahre Phantasie und Tagewählerey sey.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 394-395.
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