b.

[405] In dem Bauernhause zu Mehringsburg starb die Frau und ward in den Sarg gelegt. Sie war aber nur scheintot, und als sie wieder erwachte, verordnete sie, daß fortan alle Jahre aus ihren Mitteln die Armen einen Sarg voll Roggen haben sollten. Sie selbst hielt dies treulich, und als sie nach sieben Jahren wirklich verschied, legte sie ihren Erben die Verpflichtung auf, die jährliche Schenkung fortzusetzen. Nach längerer Zeit kam es aber damit in Unordnung, sodaß der Roggen für die Armen einige Jahre ausblieb. Da erschien aber der Geist der Frau den Leuten im Hause und ließ ihnen keine Ruhe. Endlich gab man ihnen den Rat, über die Tür des Hauses einen Kuhkopf (oder Ochsenkopf) zu hängen, und dies half wirklich. Als aber einmal das Haus neu gebaut wurde, ließ man den Kuhkopf, der sich über der Tür nicht gerade schön ausgenommen hatte, weg. Indessen erschien nun auch die Frau wieder und beunruhigte alle Hausgenossen, sodaß diese sich wieder nach Hülfe umsehen mußten. Jetzt wurde[405] ihnen der Rat gegeben, den Kuhkopf in den Schornstein zu hängen, und als man dies tat, hörte aller Spuk auf. Um aber den zufälligen Fall oder das unvorsichtige Wegnehmen zu verhüten, befestigte man ihn mit Ketten. Als ein Knecht dennoch einmal den Kopf heruntergenommen hatte, entstand im Hause ein Lärmen, Poltern und Spektakeln, als wenn die wilde Jagd im Hause wäre und alles unterst zu oberst gekehrt werden sollte, bis der Knecht seine Tat beichtete, und der Kopf wieder an seine alte Stelle gebracht wurde. Später ist der Kopf von selbst heruntergefallen, aber es ist nichts darnach geschehen. Noch jetzt werden in Mehringsburg Überreste des Kopfes gezeigt. – Eine andere Darstellung: 173i. Auch sagt man, das frühere Gebäude zu Mehringsburg sei von einem Oberst Hinrichson, Vogteiverwalter zu Waddewarden und Pakens, damaligem Besitzer des Gutes erbaut worden. Hinrichson habe einen Ochsenkopf im Wappen geführt. Als nun das Haus gerichtet worden, habe er zum Richtebier einen Ochsen schlachten und den Kopf desselben in den Schornstein zum Andenken aufhängen lassen.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 405-406.
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