e.

[257] Ein Junker in Lehe war vor das Vehmgericht in Westfalen geladen, und da er vermutete, daß er nicht wiederkommen werde, vermachte er sein Vermögen der Kirche von Wiefelstede, mit der Bitte, sein Banner und seine Waffen zu ewigen Tagen in der Kirche aufzubewahren. Er verreiste und kehrte nicht wieder, er mußte die eiserne Jungfrau küssen (175c). Seinem Vermächtnisse gemäß hängt seine Fahne noch jetzt unter dem Gewölbe der Kirche zu Wiefelstede; seine Waffen sind in einem Kasten an dem Nordende der Kirche aufbewahrt.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 257.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Aberglaube Und Sagen Aus Dem Herzogtum Oldenburg (Paperback)(German) - Common
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg: Erster Band