b.

[338] Ein anderer Besitzer des Gutes Ihorst, von Lipperheide, sah vom Schlosse aus einen seiner Knechte mit einer Magd scherzen. Er nahm ein Gewehr von der Wand und schoß vom Fenster aus dem Knechte eine Schrotladung in den Leib. Der Getroffene starb an der Wunde, eine Bestrafung des Täters ist nicht erfolgt.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 338.
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