413.

[179] Körper und Geist des Menschen sind zwei selbstständige Dinge und können recht wohl eine zeitlang eines vom andern getrennt sein. Wenn dies bei lebenden Menschen geschieht, so liegt oder steht der Körper regungs- und anscheinend leblos da, bis die Seele zurückkehrt. In der Zwischenzeit darf der Körper nicht berührt noch angerufen werden, sonst stirbt er, weil bei der geringsten Veränderung in der Lage oder Stellung des Körpers die Seele nicht wieder hineinkommen kann. Die Seele behält inzwischen bald das Aussehen des ganzen Menschen, bald erscheint sie als heller Dunst. Eine solche Trennung kommt vor bei Hexen, 218, 221a, bei Walridersken, 251, 252h, aber auch bei anderen Menschen: 125. Die Seele des verstorbenen Menschen erscheint meistens als Feuer oder Licht: 340: wenn sie aber wiedergehend auftritt, so nimmt sie sehr verschiedene Gestalten an, vgl. 179ffg. – Vorbedeutungen vom eigenen Körper des Menschen: 22, 23

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 179.
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