Scena III

[108] Wird hinten aufgezogen und praesentiret den Galgen oder Hochgericht, mit zweyen daran hangenden Soldaten und einem Buben, welchem der Kopff abgeschlagen wird. Stahrenberg und die Stadt-Guarde mit Flinten.


STAHRENBERG. Also müße es allen denen ergehen, welche sich gelüsten laßen, durch Verrätherey und Meyneid unserer Stadt zu schaden; derowegen nehmt ein Exempel dran, daß ihr ins Künfftige mit beßerer Treue und Gehorsam euerer hohen Obrigkeit folge leistet, diese drey so zum feind übergehen und die Stadt verrathen wollen, haben den Lohn ihrer Thaten empfangen, ihr übrige aber spiegelt euch an diesen unglückseeligen, wann ihr nicht wolt, daß euch ein gleiches geschehe.


[108] Ein Tambour komt dazu, publiciret das Edict Nr. 9 mit vor und nachgerührter Trummel und gehet hernach ab, auch hinten die Richtstadt zugemacht.


Quelle:
Dichtung aus Österreich. Anthologie in drei Bänden und einem Ergänzungsband, Band 1, Wien und München 1966, S. 108-109.
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