[125] In Nummer 43 hatte ich bei der Besprechung des Linden-Cabarets eine Wendung gebraucht, durch die sich die Inhaberin des Lokals beleidigt fühlt. Aber, aber: wer wird denn gleich so böse sein! Ich hatte einen subjektiven Eindruck wiedergegeben, und wenns nicht stimmt, so solls mich doppelt freuen. Von ›verleumderischer Beleidigung‹ kann natürlich keine Rede sein. »Wider bessres Wissen . . . denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist . . . « – keine Spur.
Mir zwa wern doch kan Richter net brauchen – denn Impressionen sind prozessual meist unerheblich, und ich bestehe keineswegs darauf, die inkrimierte Wendung auf Seite 1044 des neunten Jahrgangs der ›Schaubühne‹ aufrechtzuerhalten. Peccavi, mater, et mea culpa, mea maxima culpa! Es geht bei euch kein stilles Neppen durch den Raum. Zufrieden?