Eine neue Bücherzensur

[215] Kaum sind die Kriegsmacher und ihre stimmungerzeugende Pressemeute vom Schauplatz der Katastrophe verschwunden, macht sich eine Schar Männer ans Werk, die Arbeit der Abgetretenen von neuem aufzunehmen. Der deutsche Buchhandel führt selbständig – gegen die Verfassung – eine neue Zensur ein.

Auf daß der Laie Bescheid wisse: der Verleger, der ein neues Buch anzeigt, damit es die einzelnen Buchhändler, die Sortimenter, vertreiben, ist nach den Satzungen seiner Organisation, die fast alle deutschen Verleger und Buchhändler umfaßt, verpflichtet, seine Ware im ›Börsenblatt für den deutschen Buchhandel‹ anzuzeigen. Ein anderes Organ für diese Anzeigen gibt es nicht. Das ›Börsenblatt‹ erscheint täglich, es wird von allen Verlegern und Buchhändlern des Landes gelesen, und eine Anzeige in diesem Organ ist – neben der kostspieligen Sonderpropaganda – die einzige Möglichkeit, den Kreis der Bücherhändler kaufmännisch zu erfassen. Nun hat die Redaktion dieses Blattes nach ihren Satzungen das Recht, Bücheranzeigen zurückzuweisen. Sie tat das bisher immer dann, wenn es sich um ein Werk handelt, das zwar noch nicht beschlagnahmt war, das aber seinem ganzen Charakter nach nichts darstellte als eine glatte Schmutzschrift. Wer einmal die Kataloge der in Deutschland verbotenen Bücher durchblättert hat, weiß, wie groß die Anzahl dieser unsittlichen Werke war, Bücher, die mit Recht vom Staatsanwalt verboten wurden und die zu vertreiben sich kein anständiger Buchhändler hergab.

Neuerdings ist nun aber das ›Börsenblatt für den deutschen Buchhandel‹ dazu übergegangen, auch die Anzeigen politischer Werke zurückzuweisen. Es müssen ihm wohl von aufrechten Männern des Sortiments darüber Klagen zugegangen sein, denn es sieht sich am 23. Oktober 1919 zu einer großen Erklärung veranlaßt, die ›Unsittliche Literatur‹ überschrieben ist. Es wird darin von jener erwähnten[215] Schmutzliteratur gesprochen, die das ›Börsenblatt‹ von je zurückweise, und es heißt dann:

»Es hieße den Begriff der Unsittlichkeit verengen, wollte man ihn ausschließlich auf sexuelles Gebiet beschränken. Obwohl sich der Börsenverein auf den Boden der gegebenen Tatsachen gestellt hat, können wir es nicht mit den Aufgaben seines Organs vereinbaren, durch Aufnahme von Anzeigen bei dem Vertrieb von Büchern mitzuwirken, die auf eine Herabsetzung unseres Volkes oder auf die Beschimpfung (nicht Beurteilung!) einzelner, vielen Deutschen noch heute verehrungswürdigen Männer gerichtet sind und keinen anderen Zweck verfolgen, als Deutschland noch tiefer in den Sumpf zu ziehen und seinem Ansehen in der Welt zu schaden. Es genügt, wenn diese, meist aus dem Auslande und dort aus recht trüben Quellen stammende Literatur in der Bibliographie verzeichnet wird, falls ein deutscher Sortimenter mit ihrer Besorgung betraut werden sollte. Reklamehafte Anzeigen darüber in das ›Börsenblatt‹ aufzunehmen, hieße nichts anderes, als sich an einer Irreführung des Sortiments beteiligen, das in Kenntnis der wahren Natur dieser Schriften und der Absichten ihrer Verleger und Verfasser schwerlich sich für sie einsetzen würde.«

Das ›Börsenblatt‹ hat nun Grellings Werke von der Anzeige ausgeschlossen, mit der brieflichen Begründung, das Buch sei verboten, was wahrheitswidrig ist. Alle Bücher Grellings dürfen in Deutschland verkauft werden. Es hat Ankündigungen des Freien Verlages in Bern zurückgewiesen, die über die Schuld Deutschlands am Weltkriege Ansichten verbreitete, die sich allerdings nicht mit denen des unseligen Kriegspresseamts decken.

Wer entscheidet nun, was ›Beurteilung‹ ist, und was ›Beschimpfung‹? Das Manifest ist von vier Herren unterzeichnet: Paul List, Paul Eger, Oskar de Liagre und Dr. Hermann v. Hase. Dieses Quartett bestimmt nun fortan, welche politischen Ansichten dem gesamten deutschen bücherkaufenden Publikum vorgetragen werden dürfen, und welche nicht. Das Manifest der vier Männer spricht von einem »ohnehin nicht leichten, dafür aber um so undankbareren Amt«. Wer hat es ihnen verliehen? Sie haben es sich angemaßt. Es ist mit jeder politischen Freiheit unverträglich, wenn sich eine Strömung innerhalb des Verkäuferkreises zu einer Zensur aufschwingt. Es ist eine Überheblichkeit, Bücher, deren Niveau weit über der politischen Haltung des ›Börsenblattes‹ im Kriege liegt, mit widerwärtigen Schmutzschriften aus Budapest gleichzustellen. Wenn hier etwas gleichzustellen ist, so muß ich sagen, daß mir das ärgste Dirnenbuch immer noch lieber ist als eine kriegsbegeisterte Sudelei Max Bewers.

Aber es geht hier nicht um politische Standpunkte. Es handelt sich darum, daß diese vier Männer den deutschen Buchhandel und damit das deutsche Publikum geistig bevormunden wollen, und im Begriff sind,[216] die geistige Freiheit des Landes, die ohnehin nicht allzu groß ist, zu knebeln. Ich nehme nicht an, daß sie bei diesem Vorgehen den ganzen Buchhandel hinter sich haben. Wir anderen verlangen, daß das ›Börsenblatt‹, das ein Monopol hat, seine Machtstellung nicht zu politischen Übergriffen mißbraucht. Es ist seine Aufgabe, Bücher zu vertreiben. Die Beurteilung mag es anderen überlassen.

Es empfiehlt sich, jeden Fall der Zurückweisung einer politischen Anzeige durch das ›Börsenblatt‹ sofort an die Öffentlichkeit zu bringen. Der deutsche Buchhändler aber mag sich gegen die Dunkelmänner in seinem eigenen Lager verteidigen!


  • · Ignaz Wrobel
    Berliner Volkszeitung, 30.11.1919.

Quelle:
Kurt Tucholsky: Gesammelte Werke in zehn Bänden. Band 2, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 215-217.
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