[267] Der Schutzverband Deutscher Schriftsteller hat zu der Notverordnung über die Presse eine Kundgebung erlassen, in der es heißt:
»Der SDS. verkennt nicht, daß in einer Notzeit jede Regierung die Möglichkeit haben muß, falschen und den Bestand des Volkes gefährdenden Nachrichten selbst mit dem Mittel des Publikationszwanges entgegenzutreten.«
Diese Kundgebung gibt die Lage nicht richtig wieder.
Durch die Notverordnung über die Presse werden nicht die Interessen des Volkes wahrgenommen. Es mag sein, daß der Schutzverband Deutscher Schriftsteller nicht in der Lage ist, in die Opposition zu gehen – Opposition gegen Geldgeber gibt es nicht.
Die Kundgebung macht dann lendenlahm und brav die Regierung darauf aufmerksam, daß . . .
Ich bin aus dem Schutzverband Deutscher Schriftsteller ausgetreten.