[178] Nicht weit von der berühmten Stadt Brüssel, in Niderland, wurde ein Schloß nächtlicher Weil von den Gespenstern beunruhiget; absonderlich ein gewisser Theil desselben: welcher dessentwegen gar nicht konte bewohnt werden. Der Herr des Orts um dieser Ursach willen nicht wenig bestürtzt, weilen kein eintziges angewendtes Mittel was verfangen wolte, kame eines Tags nacher Brüssel, und auch in das Jesuiter Collegium, um sich in etwas der traurigen Gedancken zu entschütten; und wo möglich einen guten Rath und Hilf zu finden. Unter andern traffe er einen Pater an, Herennius mit Namen; einen Mann nicht weniger von Tugend, als Hertzhaftigkeit. Dieser tröstete den guten Herrn, und botte ihm seine Dienst an, mit Versprechen, sich um das Schloß anzunehmen, und selbiges durch Beystand GOttes von den Polder-Geistern zu befreyen. Der Edelmann nahme so freundliches Erbieten mit Danck an; verfügte sich wider nach Haus, um alle erforderte Anstalt zu machen, und erwartete des Paters auf den bestimmten Tag. Den anderen Tag begabe sich Herennius, seiner Zusag gemäß, mit einem Gesellen seines Ordens auf den Weeg, obgedachtem verschreyten Schloß zu: allwo er mit sonderbaren Freuden und Höflichkeit empfangen worden. Nach eingenommenem Nacht-Essen verfügte er sich samt seinem Gesellen in eben dasjenige Zimmer, welches wegen Ungestümme der Geistern am aller unsichersten war, und nächst an einen grossen Saal stoßte. Gleich nach ihrem Eingang knyeten beyde nieder; verrichteten in der Stille ihr Gebett; stellten ein Crucifix samt dem Weyh-Wasser auf den Tisch; zündeten geweyhte Wachs-Kertzen an; verrigelten zuletzt die Stuben-Thür auf das genauiste, und brachten einen guten Theil der Nacht theils mit eifrigem Gebett; theils mit gottseligem Gespräch zu. Um Mitternacht herum hörten sie in dem Saal ein Geräusch von eisenen Ketten; und gleich darauf etwas gantz ungestümm auf- und ablauffen, und je mehr und mehr dem Zimmer, in dem sie waren, zukommen. Der Pater gedachte wohl, es wurde bey diesem nicht verbleiben: stunde derohalben von dem Gebett auf; legte das Brevier auf den Tisch, und rüstete sich zu dem Beschwören. Entzwischen klopfte man [178] an der Thür starck an; und das zum ersten, anderen, und dritten mahl. Weil aber niemand ein Zeichen zum Hereingehen geben wolte, ward die Thür nach dem dritten Anklopfen für sich selbst, mit einem starcken Widerknall eröfnet. Und siehe! ein erschröckliches Gespenst zeigte sich unter der Thür, fast so lang, als ein Ris: Kohl-schwartz von Leib anzusehen: gantz ausgemergelt, und eingefallen in dem Angesicht; mit zerrauften verwickleten Haaren: deme die Feuer-Funcken zu den Augen ausschlugen; und welches mit auf den Rucken gebundenen Händen eine lange eisene Kette nachschleppte. In solcher entsetzlicher Gestalt, mit ausgestreckter Zungen, und gegen der Erden niedergesencktem Haupt liefe dieses Gespenst in das Zimmer hinein, und stellte sich dem Pater unter das Gesicht: der sich aber im geringsten nicht entsetzte; sondern mit heller und behertzter Stimm den Geist fragte: wer er wäre? und was er an diesem Ort zu suchen hätte? worauf ihm der Geist mit einer tieffen Stimm kurtz geantwortet: Was fragst du mich? der nach mir kommt, wird dirs schon sagen. Mit diesen Worten setzte er sich in einen Sessel, deren etliche gegen dem Pater über in der Ordnung nach einander an der Wand herab stunden. Ohngefehr nach einer Viertel-Stund liesse sich ein anderer Geist mit gleicher Ungestümme vor der Thür hören: kame letztlich nach dreymahligen Anklopfen in fast einerley Gestalt und Aufzug, wie der vorige, hinein, und setzte sich neben ihm in den anderen Sessel nieder. Und als er seiner Ankunft halber, und was Ursachen er das Schloß beunruhigte, von dem Pater befragt wurde, gabe er trutzig zur Antwort: Der nach mir kommt, wird dirs schon sagen. Eben mit solchem Getöß, hin und her lauffen, nachdem abermahls beyläufig ein Virtelstund verflossen, tratte auch der dritte hinein; setzte sich zu den zweyen anderen in einen Sessel hin; und gab auf die vorige widerholte Frag: wer er wäre? und was er da zu suchen hätte? eben diese Antwort: Der nach mir kommt, wird dirs schon sagen. Letztlich kame auch der vierte durch den Saal in das Zimmer; doch ohne sondern Tumult; bleich zwar von Angesicht; aber gleichwohl mit etwas Frölichkeit untermischet. Sein Kleidung war weiß; seine Gebärden sittsam; die Händ in einander geschrenckt, gleich einem Bettenden. In solcher Gestalt gienge er dem Pater unter die Augen, und setzte sich nach den anderen in den vierten Sessel. Wie er nun von dem Pater mit grösserer Ehrenbietung und sanften Worten befragt wurde: wer er wäre? wer diese herum sitzende? und warum sie in diesem Schloß sich aufhielten? gabe er mit einem tieffen Seufzer folgender Gestalt Antwort: Pater! sagte er: Ich bin der verstorbene Vatter dessen, den man für den dermahligen Herrn des Schlosses haltet; und um dessen Willen ihr allhier seyd, uns zu beschwören Diese drey aber seynd meine Vorfahrer. Dieser, so gleich [179] vor mir sitzt, ist mein Herr Vatter; der nächste an ihm mein An-Herr; und der erste mein Uranherr: alle drey waren bey Lebs-Zeiten ungerechte Besitzer dieses Schlosses. Der erste mein Uran-Herr, hat solches gewaltthätiger Weis an sich gezogen, und seinem Sohn meinem Anherrn, der um den gantzen Handel wohl wußte, erblich hinterlassen. Von diesem ist das ungerechte Gut, auf den dritten, meinen Vatter kommen; der solches auch wissentlich behalten, und das Einkommen bis zu End seines Lebens unbillicher Weis genossen hat. Und der Ursachen halber seynd sie alle drey ewiglich verdammt. Kaum hatte er solches geredt, da seynd gemelte drey Gespenster nicht anderst, als wann sie der Donner in die Erden hinein geschlagen hätte, augenblicklich verschwunden. Er aber der vierte fuhre fort, und sagte weiter: Ich hab anfänglich, auf gute Treu und Glauben hin, (nach dem Hintritt meines Vatters aus dieser Welt) die Herrschaft besessen, unwissend, daß einige Ungerechtigkeit vor diesem solte mit eingeloffen seyn. Weilen ich aber über ein Zeit hierüber in Zweifel gerathen, hab ich zwar der Wahrheit auf den Grund zu kommen, Nachfrag gehalten; aber nicht mit rechtem Ernst, wie ich hätte sollen. Bin also zwar nicht verdammt; aber solcher meiner Saumseligkeit halber muß ich so lang und viel in der Pein verharren, bis entweders dem rechtmäßigen Herrn das Schloß wiederum zugestellet wird; oder man sonsten durch einen gutwilligen Vergleich mit ihm ab kommt. Gehet demnach hin, liebster Pater! und sagt meinem Sohn in meinem Namen: nicht er; sonder der rechtmäßige Erb des Schlosses, auf den es durch Erb-Recht gefallen, seye der Hanns, der in dem Stadel treschet. Wann ihm derohalben mein und sein Seligkeit lieb ist, so solle er ohne weitern Verzug die Herrschaft abtretten; oder sonst mit dem Hanns einen billigen und leidentlichen Vertrag treffen. Mit diesen Worten hat er sein Red beschlossen, und ist zugleich verschwunden. Der Pater Herennius, nachdem auch der vierte, und gute Geist sich verlohren, sagte samt seinem Gesellen wegen so erwünschter Verrichtung GOtt hertzlich Danck, und bate gantz inständig um völligen glücklichen Ausgang der Sachen. Darauf begaben sich beyde noch ein wenig zur Ruhe, bis gegen dem anbrechenden Tag. Morgends in aller Frühe schickte der Edelmann einen Diener, um zu erforschen, wie es mit dem Pater, und seinen Gesellen stunde? sie waren aber bald selber vorhanden, und erzählten alles der Länge nach, was sich mit denen Geisteren begeben hättē, nicht ohne mitleidiges Seufzen des guten Herrns, welcher das grosse Getümmel wohl selbst gehört hatte, und deme die Verdammnuß seiner unglückseligen Vätteren tief zu Hertzen [180] gienge. Jedoch war der Schmertz in etwas gelindert, als er verstanden, daß sein Herr Vatter der Seligkeit halber versichert seye; und es anjetzo allein bey ihm stehe, wie bald er demselbigen hierzu verhilflich seyn wolte. Und weil der Pater anfänglich mit der Sprach noch nicht heraus wolte, und nur von weitem drauf redte, sich bemühend, mit allerhand Fragen und Einwürfen den Edelmann zu einer sehr schweren Entschliessung verfaßt zu machen; wurde endlich der Edelmann über gethanes vielfältige Fragen müd, und sagte: Euer Ehrwürden werden mir ein sonderes Gefallen thun, wann sie fein offenhertzig, und unverholen heraus sagen, was sie von dem Geist meines Herrn Vatters im Befehl haben; treffe es hernach an, was es wolle: weilen ich verlange, dessen Willen in allem nachzukommen. Versichere dieselbige, daß sie mir kein unangenehme Zeitung bringen werden, was sie mir immer von meinem liebsten Herrn Vatter werden ausrichten. Mir wird genug seyn, daß ich dessen Begehren vernehme; und mag mir nichts so schweres aufgetragen werden, daß ich nicht noch mehr seinetwegen zu thun erbietig und bereit seye. Ich hab zwar die Schärfe des Fegfeuers nicht versucht; doch empfinde ich sie gleichwohl: weil sie derjenige gedulten muß, der bey Leib-Zeiten mit mir nicht nur ein Fleisch und Blut; sondern auch ein Seel war. Auf dieses Zusprechen deutete ihm der Pater mit allem Glimpf an: wie daß nicht er; sondern sein Knecht, der Hanns, rechtmäßiger Herr des Schlosses, und aller darzu gehörigen Gütern seye. Neben dem: daß zu gäntzlicher Erlösung seines Herrn Vatters erfordert werde, alle vermeinte Recht und Gerechtigkeiten auf ersagte Güter fahren zu lassen: und: daß man dem Knecht die Herrschaft müsse abtretten; oder ihn anderwärts, der Billigkeit gemäß, zufriden stellen. Alles dieses kame dem Edelmann gantz wunderlich vor. Er erstummete eine Zeit lang, als ab einem unverhoften, weit aussehenden Begehren. Tausenderley Gedancken kamen ihm zu Gemüth, und trieben ihn von einer Seiten auf die andere; wie zwey widerwärtige Wind ein Schiflein auf dem Meer. Wie? sprach er bey sich selbst: »Solt ich dann auf einmahl aller Reichthumen und Gütern beraubt werden? was wird mein Hausfrau; was werden meine Befreundte darzu sagen? und wie wird es meinen Kindern ergehen? will ich dann ihnen selbst den Bettel-Stab in die Hand geben? und wie wird es mir anstehen, wann ich an statt dieses meines sammeten Rocks einen wullenen Küttel anziehen, und meinem Knecht, da er am Tisch sitzt, aufwarten soll? fürwahr: das wurde ein gar seltsame Aenderung seyn; und wurde ich jedermann zum Gespött und Gelächter dienen müssen. Aber: seye deme also: das Heil meines Vatters dringt vor: mein [181] eigne Seligkeit ist mir lieber, als Gold und Silber: es ist besser, die zeitliche Güter verliehren, als die ewige; ein Schloß, als den Himmel. Sagen andere darzu, was sie wollen: ich muß die Billigkeit mehr achten, als das Urtheil der Menschen: auch meine Mißgönner können nicht tadlen, was verständige Leut gut heissen: GOtt und die Recht gebieten. Er, der allmögende HErr, welcher so viel Creaturen ernährt, wird auch wissen, meinen Kindern Vorsehung zu thun: er hat tausenderley Weis und Mittel, mir dasjenige anderwärts wieder zu erstatten, was ich um seinetwegen, und aus Lieb zur Gerechtigkeit verlasse Wohlan: hiemit seye es beschlossen: es muß zuruck gegeben werden, was mir nicht gehört.« Hierauf wendete er sich zu dem Pater; und nachdem er sich eine Zeit lang mit ihme berathschlaget, was er dann eigentlich schuldig, und wie man die Sach angreiffen müßte, ward endlich beschlossen, man solte den Knecht, den Hansen kommen lassen, und sein Meinung, wie weit er sich einlassen wollte, von ihme selbst mündlich vernehmen. Solchen nun zu beruffen, wurde ein Diener abgeschickt. Der gute Hanns befande sich eben dazumahl in dem Stadel, und reiterte das ausgetroschene Korn; und bildete ihm nichts wenigers ein, als was sein Herr zu thun im Sinn hatte. Viel mehr glaubte er, daß er beruffen worden, weil ihm sein Herr wolle ein Verweis geben; oder ein neue Arbeit auferlegen, die ihn nicht fast freuen wurde. Gienge also ungesaumt zu seinem Herrn fort, wie er dazumahl angelegt war; ohne Kragen und Wammes; voller Schweiß und Staub; und tratte in die Stuben hinein: worauf ihn der Edelmann also angeredt: Lieber Johannes! bishero hab ich dich gehalten als meinen Knecht: und geliebt als einen treuen Diener: hinfüran wird ich dich einen Herrn tituliren, und mich glückselig schätzen, wann ich dir wird können an der Seiten stehen. Dann siehe! dieses Schloß, und alles, was ich bishero besessen, ist dein: und muß anjetzo sehen, daß mich der Himmel bishero vielmehr für einen Verwalter solcher Gütern, als vollmächtigen Gewalts Haber bestellt habe. Mit diesen Worten stunde er auf, und wolte, der Johannes solte an seiner Stell niedersitzen. Der einfältige Mann wußte nicht, wie er diese ungewöhnliche Reden müßte verstehen: batte darfür, und entschuldigte sich, so gut er konte: letztlich doch, weil mans also befahle, setzte er sich mitten an den Tisch hinan. Wie er aber ausführlich mit allen Umständen berichtet wurde, was sich vergangene Nacht mit denen Geistern begeben hätte; und was Gestalt nach derselben Aussag in vorigen Kriegs-Läuffen das Schloß von seinen Vorelteren an seines Herrns, des Edelmanns Groß-Vätter kommen; dieser aber nunmehro erbietig wär, ihm die Herrschaft abzutretten; oder mit ihm einen [182] gutwilligen Vergleich zu treffen: damit auf solche Weis der Gerechtigkeit ein Genügen geschehe, und dem verstorbenen Herrn Vatter des Edelmanns, wie auch dem Schloß Ruhe geschaft wurde: konte er sich wegen der wunderlichen Glücks-Aenderung in diesen Handel lang nicht finden. Desgleichen bewegte ihn seines Herrn Redlichkeit, und Guthertzigkeit gegen dem verstorbenen Herrn Vatter. Letztlich nach kurtzem Bedacht, weilen er von Jugend auf geschickter war den Flegel, als ein grosses Hauswesen zu führen, ward er bald der Sachen eins: als nemlich
Fürs erst: solte das Schloß mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, liegenden und fahrenden Gütern, dem Edelmann und dessen Erben zu ewigen Zeiten eigen verbleiben; weder er aber (nemlich der Johannes) noch seine Nachkömmling sollten hinfüran zu dieser Herrschaft einigen Anspruch mehr haben. Hingegen aber, und
Fürs ander: solle der Edelmann samt seinen Kinderen und Kinds-Kindern eydlich verpflichtet seyn, jährlich eine gewisse Summa Gelds (welche zugleich benamset, und dem Vertrag einverleibt worden) zu seiner des Johannes, und seiner Kinder ehrlichen Unterhaltung von dem Einkommen des Schlosses ausfolgen zu lassen.
Drittens: im Fall daß die Herrschaft durch Verkauffen, oder auf einige andere Weis, solte an Fremde kommen, alsdann solten die Besitzer des Schlosses, gedachte Summa Gelds jährlich zu geben, gleichfalls schuldig seyn. Und hiemit war der Vertrag beschlossen, schriftlich aufgesetzt, und beyden Theilen eine Abschrift davon zugestellt. Hat also der weiseste GOtt ein Mittel getroffen; und einer seits des Edelmanns Aufrichtigkeit und Tugend so weit belohnt, daß ihme das Schloß ohne mercklichen Abtrag, mit weit grösserem Fug, als zuvor, eigen geblieben; anderwärts nichts desto minder der Gerechtigkeit, und seines verstorbenen Herrn Vatters Begehren ein Genügen geschehen; dann von derselben Zeit an das Schloß von denen Polder-Geistern befreyt worden; und zweifelsohne noch heut zu Tag befreyt ist. Theoph. Raynaudus in Prato Spirituali. Historia 87.
Was hat man doch für einen Gewinn darbey, wann man fremdes Gut ungerechter Weis an sich bringt? erstlich thut man sich schwerlich versündigen. Andertens muß man es nicht allein wieder zuruck geben; sondern auch den Schaden, so der andere Theil unterdessen gelitten, ersetzen. Drittens muß man ohne Unterlaß hören diesen Vorrupf des bösen Gewissens: Du bist ein ungerechter Besitzer fremdes Guts; und so lang du es bist, so hast du nichts anders zu gewarten, als die ewige Verdammnuß! O wie bitter! O wie gesaltzen seynd diese Wort! darum ist nichts bessers, als seine Händ von fremden Gut rein behalten.
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