Zehendes Exempel.

Einem erhenckten ungehorsamen Sohn wachsen gähling graue Haar auf dem Kopf, und ein grauer Bart.

[63] Nicht weit von Valentz, einer Stadt in Hispanien, war vor Zeiten ein Jüngling, den der Ungehorsam gegen seinen Elteren so weit gebracht, daß er sich auf das Rauben und Stehlen begeben; worüber er aber, nachdem er es ein Zeitlang getriben, ergriffen, und gefänglich eingebracht worden. Da hat dann die Obrigkeit das Urtheil über ihn gefället, daß er an Galgen solte aufgehenckt werden. Wie nun das Urtheil an ihm vollzogen worden, und er also am Strick dahienge, sihe, da wuchsen ihm urplölich graue Haar auf dem Kopf, und ein grauer Bart; also daß er einem Greisen gantz gleich sahe; das umstehende Volck über dieses erstaunet, liesse die Sach alsobald dem Bischof des Orts anzeigen: welcher sich dann nicht gesaumet; sondern mit der gantzen Geistlichkeit auf die Richtstatt hinaus kommen: allwo er dem Volck befohlen, mit ihme auf die Knye zu fallen, und GOtt anzuruffen, was er doch durch dieses Wunder anzeigen wolle. Da ist dann[63] unter währendem Gebett dem Bischof von GOtt geoffenbahret worden: wie dieses Wunder an dem erhenckten Jüngling darum geschehen, damit nemlich die Kinder daraus lernen sollen, was Gestalten ihnen GOtt die Jahr abkürtze, wann sie der gebührenden Ehr, und Gehorsam gegen ihren Elteren vergessen. Dann wofern diser Jüngling seine Elteren in Ehren gehalten, und ihnen wäre gehorsam geweßt, so wurde er zu so hohem Alter kommen seyn, als die graue Haar des Kopfs und Barts anzeigten: da er jetzt kaum 20. Jahr erreicht hatte. S. Bernardinus To. 2. Serm. 12. Conc. 1. Quadrages.


Ja fürwahr: nicht umsonst hat GOtt gesagt Exodi 20. Du solst deinen Vatter und Mutter ehren; damit du lang lebest.

Er wolte nemlich alle Kinder versicheren, daß, wann sie diesem Befehl wurden nachkommen, er ihnen langes Leben, Glück und Gesundheit geben wolte. O wie solte das den Kindern ein Antrib seyn, Vatter, und Mutter zu ehren!

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 63-64.
Lizenz:
Kategorien: