Eisenbahnbehörden , s. Eisenbahnverwaltung .
Feldeisenbahndienst umfaßt 1. den Betrieb der im Kriege von den ... ... im eignen, namentlich aber im Feindeslande; 2. den dienstlichen Verkehr mit den heimischen Eisenbahnbehörden behufs Durchführung aller für Kriegszwecke erforderlichen Militärtransporte, soweit dieselben nicht von der heimischen ...
Eisenbahnverwaltung ist einmal die Tätigkeit, durch welche die Eisenbahn , d ... ... Loening, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Jena 18981901. [4] Gleim, Eisenbahnbeamte, Eisenbahnbehörden , in Stengel Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Freiburg 1890. [5] v ...