[4] Abbinden, die Bearbeitung der Bauhölzer, infolge welcher sie sich zu einer Baukonstruktion, z.B. einer Balkenlage, einer Riegelwand oder dergl. zusammensetzen lassen. Inbegriffen ist die Bezeichnung der Hölzer zum Zwecke richtiger Einordnung beim »Aufschlagen«, d.i. Aufstellen bezw. Auflegen nach diesen Zeichen auf dem Bauplatz.
Lueger-1904: Abbinden [3] · Abbinden [2]