[20]Ablaufsbreite, die Breite des Flußlaufes vor der Schiffswerft, die für den Stapellauf der Schiffe erforderlich ist. Die Fahrwassertiefe in der Richtung der Helling bezeichnet man mit Ablaufstiefe.
T. Schwarz.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 20.