[31] Abschwefeln, im Hüttenwesen den Schwefelgehalt eines Erzes durch Rösten verringern oder ganz beseitigen (Totrösten). Früher bezeichnete man auch das Verkoken der Steinkohlen als Abschwefeln, in der irrtümlichen Meinung, daß den Steinkohlen durch das Verkoken der Schwefel entzogen werde. S. Silber.