[51] Abwerfen (einen bergmännischen Bau, eine Brücke, freitragendes Dachwerk u.s.f.), heißt, ihn außer Gebrauch setzen und dementsprechend absperren oder ausfüllen bezw. ab-, einreißen.
Adelung-1793: Abwerfen
Meyers-1905: Abwerfen
Pierer-1857: Abwerfen