[122] Alarmsignale im Eisenbahnwesen, meistens Hörsignale, sollen den Beteiligten den Eintritt ungewöhnlicher Ereignisse bezw. unmittelbarer Gefahr anzeigen. Sie werden mit der Dampfpfeife, mit Knallkapseln, Läutewerken u.s.w. gegeben. Vgl. Gefahr-, Interkommunikationssignale.