Alarmsignale

[122] Alarmsignale im Eisenbahnwesen, meistens Hörsignale, sollen den Beteiligten den Eintritt ungewöhnlicher Ereignisse bezw. unmittelbarer Gefahr anzeigen. Sie werden mit der Dampfpfeife, mit Knallkapseln, Läutewerken u.s.w. gegeben. Vgl. Gefahr-, Interkommunikationssignale.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 122.
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