[216] Ankerplatz, eine Stelle, wo bei gutem Ankergrunde die Schiffe einigermaßen geschützt gegen Wind und Seegang das Ende, eines Sturmes oder den günstigen Wasserstand zur Einfahrt in den Hafen oder zur Ausfahrt in die offene See abwarten können, oder wo sie, ohne in den Hafen einzufahren, Boote aussetzen können, um Passagiere oder Stückgüter zu landen oder an Bord zu holen. S.a. Reede, Seehäfen.
Crd. Zschokke.