Aufzapfen

[373] Aufzapfen, in der Schlosserei, die Verbindung zweier Teile in ihrer Längsrichtung, wobei ein zylindrischer Fortsatz oder Dorn des einen Teiles in eine genau dazu passende Ausbohrung des andern Teiles eingreift.

Der größeren Sicherheit wegen werden beide Teile an dieser Verbindungsstelle verkittet oder mittels einer Querniete vernietet oder einer Schraube verschraubt Diese Art der Eisenverbindung findet meistens bei der Befestigung der Knöpfe und Spitzen auf den Stäben von Gittern statt. Zu beachten ist, daß der Zapfen zur Verhütung von Verbiegung, Abbrechen u.s.w. nicht zu schwach wird.

Jul. Hoch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 373.
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