[46] Ausscheren, in der Schiffahrt, aus der Linie hintereinander fahrender Schiffe oder aus der Fahrtrichtung überhaupt abdrehen.
von Niessen.
Adelung-1793: Ausscheren
Lueger-1904: Ausscheren [1]
Meyers-1905: Ausscheren
Pierer-1857: Ausscheren