[412] Aussperrung (nach dem englischen lock out), gemeinsame Ausschließung mehrerer (insbesondere gewerblicher) Arbeitnehmer von der Arbeit.
Sie ist ein Kampf- und Machtmittel der Arbeitgeber in dem Kampf um die Arbeitsbedingungen und wird vielfach als Waffe bei bestehenden oder drohenden Arbeitseinstellungen (Streiks) angewendet. Sie kann zu teilweisem oder zu völligem Stillstand des Betriebs oder Betriebsteils führen. Verhängnisvoll kann die Aussperrung namentlich dann werden, wenn sie sich über die Betriebe verschiedener Betriebsunternehmer, die durch Festsetzung von Konventionalstrafen sich gegenseitig zu binden pflegen, erstreckt. In den die Arbeiterstatistik pflegenden Ländern wird über die Aussperrungen (wie über die Streiks) eine amtliche Statistik geführt, in Deutschland seit 1. Januar 1899 von dem Kais. Statistischen Amt. Vgl. a. die Veröffentlichungen in dem von der Abteilung für Arbeiterstatistik des Kais. Statistischen Amts herausgegebenen Reichs-Arbeitsblatt; s.a. Arbeitsämter.
Literatur: Lexis, Artikel »Aussperrung« im Handwörterbuch der Staatswissenschaften von Conrad, Elster, Lexis und Löning, 1. Aufl., Jena 1890, Bd. 1, S. 994 ff. Biermer, Artikel »Lock out« in der 2. Aufl. des Handwörterbuchs, Jena 1898, Bd. 2, S. 627 ff.
Köhler.