[138] Böschungsflügel, diejenigen Mauern, welche die an Bauwerke (Brücken oder längere Stützmauern) anschließenden Erdböschungen abfangen, im Grundriß gegen die Längsachse des oberen Erdkörpers unter spitzem bis rechtem Winkel geneigt sind und in ihrer oberen Begrenzung der Böschungsneigung folgen. Im Gegensatz dazu stehen die »Stirnflügel« im Grundriß parallel der Längsachse des oberen Erdkörpers, also in der Flucht der Stirn des Bauwerks; sie folgen in ihrer oberen Begrenzung der Höhenlage des oberen Erdkörpers (Bahndamm u.s.w.), sind also in der Regel oben ganz oder nahezu wagerecht begrenzt.
Goering.