Bürgerhaus

[112] Bürgerhaus heißt im städtebaulichen Sinne ein Wohnhaus, welches außer der Wohnung des Eigentümers noch eine oder zwei Mietwohnungen enthält. Der Neubau von Bürgerhäusern ist in den weltlichen Städten Deutschlands sehr verbreitet, in den nördlichen und südlichen Städten seltener.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 112.
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