[494]Bahnüberführung, Ueberleitung einer Eisenbahn über eine andre Bahn, über eine Straße oder einen Kanal, einen Flußu.s.w., und zwar mittels Ueberbrückung, so daß darunter der Verkehr unbehindert bleibt.
Goering.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 494.