Bahngräben

[472] Bahngräben, Gräben zur Ableitung des Grund- und Tagwassers von dem Bahnkörper, im Einschnitt beiderseits, beim Auftrage mindestens an der Bergseite; wenigstens so tief unter der Bahnkrone, daß der tiefste Frost nicht den höchsten Stand des Grundwassers erreicht; in der Regel 0,4 m unter Planum oder 0,8 m unter der Bahnkrone, Gefäll mindestens 1 : 800 bis 1 : 600.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 472.
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