[472] Bahngräben, Gräben zur Ableitung des Grund- und Tagwassers von dem Bahnkörper, im Einschnitt beiderseits, beim Auftrage mindestens an der Bergseite; wenigstens so tief unter der Bahnkrone, daß der tiefste Frost nicht den höchsten Stand des Grundwassers erreicht; in der Regel 0,4 m unter Planum oder 0,8 m unter der Bahnkrone, Gefäll mindestens 1 : 800 bis 1 : 600.
Goering.