[489] Bahnkreuzung (Bahndurchschneidung), die Ueberschneidung zweier Bahnlinien, die bei gleicher Schienenhöhe für je zwei sich schneidende Gleise eine volle Gleiskreuzung (s.d.) und somit einen Gefahrpunkt bildet, deshalb besser durch eine gegenseitige Ueberbrückung ersetzt wird, wozu ein Höhenunterschied beider Bahnen von mindestens 51/26 m erforderlich ist.
Goering.