[494]Bahnunterführung, Leitung einer Eisenbahn quer unter einer andern Bahn oder einem sonstigen Verkehrswege (Straße, Kanal) hindurch, in der Regel mittels Unterbrückung, bei Flüssen oder Meeresarmen mittels eines Tunnels.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 494.