Baudirektion

[572] Baudirektion, jene oberste Instanz, welche die endgültigen technischen Entscheidungen bei Ausführung eines Baues zu treffen hat.

Diese Behörde empfängt den Bauauftrag von dem Bauherrn (Staat, Gemeinde, Private u.s.w.) und ist je nach dem Auftraggeber staatlich, städtisch, korporativ, privat u.s.w. Die staatlichen Behörden bilden in der Regel besondere Ministerialabteilungen; in großen Staaten sind sogar teilweise Bautenministerien eingerichtet. Organisation und Geschäftsbehandlung sind sehr verschieden und in den Staatshandbüchern der einzelnen Staaten nachzusehen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 572.
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