[578]Baugewerbe, jedes Handwerk oder jede Unternehmung, die sich mit der Herstellung von vollständigen Neubauten aus dem Gebiete der Architektur oder des Bauingenieurwesens, mit Reparaturen derselben u.s.w. befaßt.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 578.