[638]Bauwürdigkeit eines Entwurfes zu einer größeren Bauausführung, namentlich einem Verkehrsunternehmen, einem Kanal, einer Eisenbahnu.s.w. ist die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Anlage. Vgl. Eisenbahnbau, Vorarbeiten.
Goering.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 638.